Suche
Close this search box.
clouds
Picture of Beate Limbacher

Fragen zur EnEV

Ein Artikel bei Infoportal EnEV-online.de klärt über verbreitete Missverständnisse auf, die bei alten wie neuen Eigentümern in Bezug auf ihre Sanierungspflichten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) immer wieder bestehen.

Da geht es etwa um die Frage, was zu beachten ist, wenn man ein altes, unsaniertes Haus kauft:

” (…) die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet die Eigentümer von unsanierten Häusern nur bestimmte alte Heizkessel zu ersetzen und die elektrischen Speicherheizungen ab einer bestimmten Frist ggf. nicht mehr zu nutzen. Auch ungedämmte warme Leitungen und Armaturen müssen sie dämmen, wenn diese durch unbeheizte Räume führen. Auch fehlen in alten Häusern häufig die Thermostate an den Heizkörpern. Alle dies hätten die Eigentümer schon längst nachrüsten müssen und die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen dämmen, wenn diese ungedämmt, nicht begehbar jedoch zugänglich ist. Für Ein- und Zweifamilienhäuser räumt die EnEV den neuen Eigentümern Sonderfristen ein, wenn deren Besitzer am 1. Februar 2002 – als die erste EnEV in Kraft trat – darin wohnte. Zwei Jahre lang haben sie Zeit die geforderten Nachrüstpflichten zu erfüllen.”

Aus: “Sanierungspflichten im Bestand – EnEV-Irrgarten treibt neue Blüten“, Infoportal EnEV-online.de.

Weitere Informationen: “EnEV 2009 – häufiger Irrtümer” (PDF)